Kletterhalle born2climb in Bad Heilbrunn
Die Kletterhalle Bad Heilbrunn hat leider bis auf Weiteres geschlossen !

Unsere Kletterkurse bieten wir aber nach wie vor an. Eine stets aktuelle Übersicht über unser umfangreiches Programm findet sich hier:

Kletterkurs-Programm 2018

update - 18.08.2018

Kletterhalle Bad Heilbrunn
- Hallenordnung -

1. Allgemein

Die Benutzung der Kletteranlage erfolgt auf eigenes Risiko. Bei Verstößen gegen die Hallenordnung übernehmen Hallenleitung und Hallenbetreiber keinerlei Haftung.
Minderjährigen unter 16 Jahren ist die Benutzung der Kletteranlage nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet. Alle minderjährigen Kletterer benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.
Der Eintrittspreis während der "betreuten Öffnungszeiten" ist beim Hallenbetreiber zu entrichten. Der Zutritt außerhalb der "betreuten Öffnungszeiten" ist nur registrierten Kletterern gestattet. Die Eintrittsgebühr hierfür ist im Voraus zu entrichten.
Kletterer, die ohne die Eintrittsgebühr entrichtet zu haben in der Kletterhalle angetroffen werden, erhalten Hallenverbot.

2. Kletterausweis

Das Klettern erfolgt in der Regel ohne Aufsicht, die Benutzung der Kletteranlage ist daher nur erfahrenen Kletterern vorbehalten. Die Leitung der Kletterhalle nimmt aus diesem Grund bei jedem Kletterer eine Einweisung in die Hallenordnung vor und prüft diesen auf dessen Klettererfahrung. Hierbei werden Klettertechnik, Klettertaktik, Sicherungstechnik und Ausrüstung überprüft. Die Prüfung dauert ca. 10 min und ist kostenfrei. Der zum Klettern Berechtigte muss die Anerkennung der Hallenordung mit seiner Unterschrift bestätigen und zählt fortan als registriertes Mitglied.

3. Kletterrouten

Die Bewegungsabfolge einer Kletterroute definiert sich über die Farbe der Griffe/Tritte.
Die Schwierigkeitsbewertung der Klettertouren erfolgt in mithilfe der hierzulande gebräuchlichen UIAA-Skala. Die Schwierigkeitsangaben sind lediglich Bewertungsvorschläge, für eigene Vorschläge sind wir dankbar.

4. Eigene Ausrüstung

Die eigene Kletterausrüstung muss die üblichen UIAA-, CE bzw. EN-Normen erfüllen, darf nicht übermäßig verschlissen oder beschädigt sein. An der Kletteranlage darf nur mit Kletterschuhen geklettert werden. Klettern mit Straßenschuhen, barfuss oder sockig (Hygiene) ist nicht erlaubt. Die Verwendung von losem Magnesia ist untersagt, Chalkball ist erlaubt.

5. Ausstattung der Kletterhalle

Sich drehende Klettergriffe, Schäden an Klettergriffen, Umlenkkarabinern, Expreßschlingen, Schäden an der Wandkonstruktion, Trainingsgeräten oder sonstigem Halleninventar sind sofort der Hallenleitung zu melden.
Die Ausstattung der Kletteranlage (insbesondere Griffe und Sicherungsmaterial) darf nicht verändert werden.

6. Kletterregeln

Die Sicherung sollte idealerweise nur mit Tube, Achter, Cinch oder HMS erfolgen. Die Sicherung mit Grigri wird nur zum Toprope-Klettern empfohlen, von der Verwendung anderer Sicherungsgeräte wird abgeraten (geringe Bremskräfte/Bedienungsfehler).
Partner-Check: den Kletterpartner, andere Kletterer auf Fehler beim Sichern, mangelhafte Ausrüstung, mangelnde Sicherheit beim klettern hinweisen.
Nur ein Kletterer pro Kletterroute.
Seilfreies Klettern nur in Absprunghöhe, max. 1 Meter mit den Füßen über dem Boden.
Jede Zwischensicherung einhängen, beim Toprope-Klettern Umlenkkarabiner zuschrauben (nicht ganz fest) und oberste Expreßschlinge eingehängt lassen.
Langsam ablassen. Beim Toprope-Klettern: Pendelstürze vermeiden.
Die Durchführung von Kletterkursen ist der Kletterschule born2climb vorbehalten, kann aber in Ausnahmefällen nach Rücksprache mit der Hallenleitung gewährt werden.
Kein Klettern nach Alkoholgenuss oder unter Drogen.
Der Schwierigkeitsgrad, der in der Halle beherrscht wird darf nicht als Maßstab für das Klettern am natürlichen Fels, insbesondere im alpinen Gelände angesetzt werden.
Garderobe: Taschen, Straßenschuhe, Bekleidung in Spinde.
Kein Lärm, Halle sauber hinterlassen, keine Hunde, Rauchverbot.

Den Weisungen der Hallenleitung ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen gegen die Hallenordnung können einen Hallenverweis ggf. auch Hausverbot nach sich ziehen. Ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder besteht nicht.

 

Die Hallenleitung, Kletterschule born2climb

(c) 2009   born2climb