Unsere Kletterkurse bieten wir aber nach wie vor an. Eine stets aktuelle Übersicht über unser umfangreiches Programm findet sich hier:
1. Allgemein Die Benutzung der Kletteranlage erfolgt auf eigenes Risiko. Bei Verstößen gegen die Hallenordnung übernehmen Hallenleitung und Hallenbetreiber keinerlei Haftung. 2. Kletterausweis Das Klettern erfolgt in der Regel ohne Aufsicht, die Benutzung der Kletteranlage ist daher nur erfahrenen Kletterern vorbehalten. Die Leitung der Kletterhalle nimmt aus diesem Grund bei jedem Kletterer eine Einweisung in die Hallenordnung vor und prüft diesen auf dessen Klettererfahrung. Hierbei werden Klettertechnik, Klettertaktik, Sicherungstechnik und Ausrüstung überprüft. Die Prüfung dauert ca. 10 min und ist kostenfrei. Der zum Klettern Berechtigte muss die Anerkennung der Hallenordung mit seiner Unterschrift bestätigen und zählt fortan als registriertes Mitglied. 3. Kletterrouten Die Bewegungsabfolge einer Kletterroute definiert sich über die Farbe der Griffe/Tritte. 4. Eigene Ausrüstung Die eigene Kletterausrüstung muss die üblichen UIAA-, CE bzw. EN-Normen erfüllen, darf nicht übermäßig verschlissen oder beschädigt sein. An der Kletteranlage darf nur mit Kletterschuhen geklettert werden. Klettern mit Straßenschuhen, barfuss oder sockig (Hygiene) ist nicht erlaubt. Die Verwendung von losem Magnesia ist untersagt, Chalkball ist erlaubt. 5. Ausstattung der Kletterhalle Sich drehende Klettergriffe, Schäden an Klettergriffen, Umlenkkarabinern, Expreßschlingen, Schäden an der Wandkonstruktion, Trainingsgeräten oder sonstigem Halleninventar sind sofort der Hallenleitung zu melden. 6. Kletterregeln Die Sicherung sollte idealerweise nur mit Tube, Achter, Cinch oder HMS erfolgen. Die Sicherung mit Grigri wird nur zum Toprope-Klettern empfohlen, von der Verwendung anderer Sicherungsgeräte wird abgeraten (geringe Bremskräfte/Bedienungsfehler). Den Weisungen der Hallenleitung ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen gegen die Hallenordnung können einen Hallenverweis ggf. auch Hausverbot nach sich ziehen. Ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder besteht nicht.
Die Hallenleitung, Kletterschule born2climb (c) 2009 born2climb |
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